Zivilklage gegen mich AZ 1 O 609 / 07
Vorgang bezüglich meiner Anzeige gegen den Schläger/Kläger wegen Prozessbetrugs, Verleitung zur Falschaussage und gegen seine Ehefrau, wegen uneidlicher Falschaussage, in der Zivilklage gegen mich.
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Oben links: Die Zeugenaussage der Ehefrau des Schlägers. Oben rechts, die Gutachtenaussage des Schlägers, trinkt
....trinkt zweimal wöchentlich, sie weis nicht was und nicht wieviel täglich 10 Bier....................
Nach zweienhalb Jahren Ehe, ist es Stefanie D. nicht aufgefallen, dass ihr Ehemann, 10 Bier am Tag trinkt! Natürlich ist es ihr entgangen, dass die Schläge, während der Schwangerschaft, AUCH vom Ehemann stammen könnten.... Es bereitet mir absolutes Unbehagen, Strafantrag, wg. vorsätzlicher, uneidlicher Falschaussage gegen eine Person stellen zu müssen, die sich in dem Prozess als personifiziertes "Stockholm-Syndrom" präsentiert hat. Gesetz ist Gesetz ! Mehr: klicken Sie auf Startseite >> "Prozessbetrug im Zivilverfahren"
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So wie ich das jetzt verstehen darf, kann in den Gerichtssälen ab jetzt gelogen werden bis sich die Balken biegen. Ich werde mir die Richtigkeit dieses Beschlusses noch von der Bundesanwaltschaft, dem BGH und dem Verfassungsgericht bestätigen lassen.

Wer spricht denn eigentlich hier von Doppelbestrafung? Möglicherweise ist es der StA-schaft in derer vollumfänglichen Ermittlung entgangen, dass das AZ 104 Js 9681/08 meine ursprüngliche Anzeige gegen den lügenden Schläger/Kläger ist. In diesem Verfahren erging bereits ein Grundurteil des Ri Brunner, am 17.9.2009. Der Tatbestand des Prozessbetrugs ist mit einreichen der Klageschrift bereits erfüllt gewesen und hat sich außerdem im Verfahren als zutreffend erwiesen. Meine letzte Anzeige ist also nur noch die Ergänzung, da mittlerweile noch weitere Lügen entdeckt wurden. Außerdem wurde die Anzeige wegen der Falschaussage nur einmal, und zwar jetzt, gegen die Ehefrau gestellt.

Die Ermittlungsakte 104 Js 9681/08 betrifft MEINE Anzeige gegen den Frustschläger, bezüglich seiner - mittlerweile erwiesesen - Falschdarstellungen aus diesem Zivliverfahren 1 O 609 / 07.
Dieses Verfahren ist dem Grunde nach schon durch das GRUND(Fehl)URTEIL des Richters Brunner am 17.9.2009 insoweit abgeschlossen, als dass es sich nunmehr um die Feststellung handelt, die noch weitere prozessuale Falschaussagen hervorbrachten. Es muss nicht mehr ermittelt werden. Der Sachverhalt der Falschaussage, zum Zwecke des Prozessbetrugs ist erfüllt. Was die StA-schaft jetzt macht ist für mich ersichtlich als, "Strafvereitelung im Amt" , strafbar gem.
§§ 258 (4), 258 a (2)

Im Bamberger Landgericht darf also gelogen werden - bis sich die Balken biegen.
Ersichtlich, dass gelogen werden darf, bis ein Urteil, basierend auf den Lügen, ergeht und danach das Verfahren als Verwaltungsvorgang deklassifiziert werde. Für ein Klageerzwingungsverfahren braucht man schon mal einen RA. Dafür werde die Prozesskostenhilfe (natürlich) verweigert ( § - keine Aussicht auf Erfolg). So einfach geht das.
In 'Schlandistan' nennen wir das "Rechtsstaat".
Ich bin da mit den Anzeigen wg. gef. Körperverletzung, gegen den Frustschläger schon mal durch. Auch hier wurde meine Anzeige wegen dreier (3) Übergriffe des Frustschlägers eingestellt. Der erste dieser Übergriffe hat mich nachhaltig, völlig erwerbsunfähig gemacht. Erwiesen ist für mich: Der bayerische Staat hat wieder eine "SA". Ein Schläger(trupp?) der nachweislich ungestraft solange auf unbeliebte Bürger einschlagen darf (oder soll), bis diese entweder zum Krüppel oder totgeschlagen sind. Wehe, wenn die sich selbst nur instinktiv ihres Lebens erwehren, was passiert? dann zurück zur Tatseite...................
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Das ist doch schon was: Lügen werden jetzt zur "subjektiven Wahrheit". WO?? Im "subjektiven Rechtsstaat Bamberg"

Meine Klageeinrede beinhaltet ausschließlich das Argument der Notwehr, gegenüber einem vierten, rechtswidrigen Angriff des Kläger/Schlägers, innerhalb eines Zeitrahmens von weniger als 20 Stunden. Die Argumentation, dass der Kläger/Schläger eine Mitschuld hätte, würden der Annahme stattgeben, dass ich eben den anderen Teil der Schuld an dem Geschehnis des 13.08.04 hätte. Gegen derartige Verteidigungsstrategie habe ich mich deutlichst ausgesprochen****. Seit 2005 !!
***** das Argument der "Mitschuld" ist also ein Konstrukt (eine Erfingung) des Rechtsanwaltes zu dem ich diesen niemals ermächtigt habe. Der Begriff des Mandantenverrats, drängt sich mir auf.........................
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